Hände von Senioren auf einem Tisch, welche ein Puzzle lösen

Über GVP

Was ist die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)?

Die GVP hat ihre gesetzliche Grundlage im § 132g SGB V und kann Bewohnern in stationären Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe angeboten werden. Für gesetzlich Versicherte sind Beratungen kostenfrei, während Privatversicherte sich an ihre Krankenversicherung wenden sollten.

Über GVP

Was ist die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)?

Hände von Senioren auf einem Tisch, welche ein Puzzle lösen

Die GVP hat ihre gesetzliche Grundlage im § 132g SGB V und kann Bewohnern in stationären Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe angeboten werden. Für gesetzlich Versicherte sind Beratungen kostenfrei, während Privatversicherte sich an ihre Krankenversicherung wenden sollten.

Vorsorge mit GVP

Viele Menschen verfassen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, damit ihr Wille auch dann durchgesetzt wird, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern. Doch diese Dokumente sind manchmal unklar formuliert oder veraltet, da sich die Wünsche der Patienten geändert haben können, ohne dass die Dokumente aktualisiert wurden. Außerdem werden häufig keine Regelungen für den akuten Notfall verfügt.

Ein flexibler Prozess

Die GVP ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch Gespräche mit qualifizierten Begleitern die Möglichkeiten und Wünsche einer Behandlung am Lebensende ermittelt und dokumentiert. Änderungen der Behandlungswünsche können jederzeit besprochen und angepasst werden, um stets aktuell zu bleiben.

Ganzheitliche Betrachtung

Die Willensermittlung erfolgt dabei ganzheitlich, einschließlich Fragen zu Lebenseinstellungen und spirituellen Aspekten. Die Unterstützung des Hausarztes ist hilfreich, um medizinisch richtige und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Einsatz bei demenziell erkrankten Menschen

Vor allem bei demenziell erkrankten Menschen, die sich nicht mehr zielgerichtet äußern können, ist das Einbeziehen von vertrauten Personen wichtig, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Ein vollständig ausgefüllter Dokumentationsbogen kann eine bisherige Patientenverfügung ersetzen. Wichtig ist das Datum der Erstellung. Es kann immer nur ein Dokument Gültigkeit haben, deshalb ist darauf zu achten, dass es keine ungeklärten doppelten Dokumente gibt.

Händeillustration

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