Kooperationen
Kooperation im Netzwerk „Gesundheitliche Versorgungsplanung“
Das Netzwerk GVP besteht aus Akteuren des Gesundheitswesens im Kreis Coesfeld, vornehmlich aus Trägervertretern von Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einzelpersonen.
Durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen stationären Einrichtungen der Altenhilfe/Eingliederungshilfe und dem Palliativnetz Kreis Coesfeld e.V. als Vertretung der GVP-Steuerungsgruppe wird die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner im Netzwerk Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) im Kreis Coesfeld geregelt. Wenn Sie im GVP-Netzwerk kooperiern und mitarbeiten möchten, können Sie die schriftliche Vereinbarung bei Frau Hamm anfordern.
Inhalt der schriftlichen Vereinbarung
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung dokumentieren Einrichtungen ihre Absicht gemeinsam und kooperativ an einer möglichst einheitlichen Umsetzung der GVP im Kreis Coesfeld zu arbeiten. Die Kooperationsvereinbarung beschreibt Ziele, Aufgaben und den Nutzen des Netzwerkes.
Voraussetzungen für die Kooperation
Die Arbeit mit einheitlichen Dokumentationsbögen durch GVP-Berater sowie die regelmäßige Teilnahme an den GVP-Qualitätszirkeln sind Voraussetzungen für die Vereinbarung der Kooperation.
Mehr Informationen zur Vereinbarung
Bei Interesse an der gemeinsamen GVP-Arbeit im Kreis Coesfeld und der Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte an Frau Hamm.